Die Gefahrenquellen bei Freizeitanlagen wie Spielplätzen, Trampolinanlagen und Trampolinen rechtzeitig zu erkennen und bewerten ist von größter Bedeutung, um Unfälle zu vermeiden. Deswegen ist eine regelmäßige Kontrolle durch den Betreiber im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht gesetzlich geregelt, um den sicheren Betrieb der Spielplätze, Trampolinanlagen und Trampolinen zu gewährleisten. Unsere Schulungen richten sich an Mitarbeiter von z.B. Immobiliengesellschaften, städtischen Bauhöfen oder auch privaten Trägern wie Campingplatzbetreiber oder Hotels oder Freizeitanlagen. Um den fachlichen Anforderungen an das eingesetzte Personal gerecht zu werden, bieten wir unterschiedliche Schulungsmodule an.