AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienst- und Werksleistungen, Seminare, Lehrgänge, Schulungen, Trainings und Unterweisungen der K + S Sachverständige GmbH

K + S Sachverständige GmbH
Neustr.4
45549 Sprockhövel
Telefon: 02339/9084976
E-Mail: info@ks-sachverstaendige.de
HBR 27916 Amtsgericht Essen

I Allgemeines:

(1) Wir erbringen Dienst- und Werksleistungen, insbesondere im Bereich des Umwelt- und Arbeitsschutzes sowie Schulungen/ Seminare. Hierbei handelt es sich um Beratungs- sowie Sachverständigenleistungen.
(2) Diese Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller unserer Angebote und Leistungen und gelten mit Auftragsvergabe auch für spätere Geschäfte als vereinbart.
(3) Andere Geschäftsbedingungen werden nur insoweit anerkannt, als dass sie mit unseren AGB übereinstimmen oder von uns im Einzelfall schriftlich und ausdrücklich zur Grundlage des jeweiligen Vertrages oder Leistung gemacht werden.
(4) Änderungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden Vertrag ab Einführung der Änderung als vereinbart.

II Angebot und Auftragserteilung

(1) Der Vertrag kommt erst mit und in jedem Fall nach Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, sofern eine solche erteilt wird, andernfalls durch Erbringung unserer Leistung. Angebot nebst Anlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
(2) Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen des Vertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
(3) Schulungen/ Seminare bei der K + S Sachverständige GmbH müssen schriftlich, per E-Mail oder Post gebucht werden.
(4) Schriftliche Abmeldungen können bis 4 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei erfolgen.
Bei weniger als 4 Wochen werden 50% der Gebühren berechnet. Bei einer Abmeldung innerhalb von 14 Tage vor Beginn werden die gesamten Gebühren in Rechnung gestellt.

III Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Unsere Preise verstehen sich rein netto, also zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Die Zahlung ist ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. Nach Verzugseintritt, spätestens nach 30 Tage nach Zugang der Rechnung, hat der Auftragsgeber Verzugszinsen in Höhe von 7,5% über den Basissatz zu zahlen.
(2) Ein Aufrechnungs- und Zurückhaltungsrecht steht einem Auftragsgeber, der Kaufmann ist, nicht zu.

IV Gewährleistung

(1) Für unsere Leistung übernehmen wir nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen und nur gegenüber dem Auftraggeber die Gewähr, eine Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
(2) Für von uns angegebene Gesetzestexte und Vorschriften übernehmen wir keine Gewähr- Wir versichern jedoch, dass wir aktuelle Quellen verwenden und uns auf dem aktuellen Stand halten. Sollten uns unsere Zulieferer falsch oder nicht aktuell informieren, so kann uns dies nicht angelastet werden.
(3) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers jedweder Art, insbesondere Schadensersatzansprüche, ob vertraglich oder außervertraglich, soweit es nicht um Ansprüche wegen der Zusicherung von Eigenschaften geht, sind ausgeschlossen, es sei denn, unseren Vertretungsorganen, leitenden Angestellten oder den Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung der Hauptpflicht kann hinsichtlich der Verursachung eines Schadens Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. Ist der Auftraggeber Kaufmann, werden im Übrigen derartige Ansprüche auf Ersatz von Schäden am Liefergegenstand selbst beschränkt sowie der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt. Hierüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers sind also ausgeschlossen. Insbesondere auch Schäden, die durch die Verwendung unserer Leistung verursacht werden, also entferntere oder aber Mangelfolgeschäden.
(4) In allen sonstigen Fällen vertraglicher oder gesetzlicher Haftung, insbesondere bei der Haftung für im Rahmen des Vertrages gegebene Beratung oder aus Verletzung sonstiger Nebenpflichten und für die gesetzliche Haftung aus unerlaubter Handlung gilt die Beschränkung auf die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unserer Organe oder leitenden Angestellten. Die Haftung der Erfüllungsgehilfen selbst ist stets ausgeschlossen.
(5) Der Höhe nach wird ein Schadensersatzanspruch beschränkt auf die Höhe der von uns abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.

V Haftungsausschluss

Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in dem vorstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen.

VI Copyright

Der Auftraggeber entbindet uns vom Copyright und ähnlichen Schutzrechten an uns überlassenen Zeichnungen und Schriftstücken. Wir verpflichten uns, angefertigte Fotokopien und andere Reproduktion ausschließlich zu Zwecken der Kalkulation zu benutzen und nicht an Dritte weiterzugeben.

VII Urheberrecht

(1) Alle Urheberrechte und Miturheberrechte an den von der K + S Sachverständige GmbH erstellten Gutachten, Prüfungsergebnissen, Berechnungen, Darstellungen usw. verbleiben bei der K + S Sachverständige GmbH.
(2) Der Auftraggeber darf im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten, Prüfergebnisse, Berechnungen, Darstellungen usw. nur für den Zweck verwendet, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind.
(3) Der Auftraggeber darf Prüfberichte und dergleichen nur in vollständiger Form weitergeben. Eine Veröffentlichung oder Vervielfältigung zu Werbezwecken bedarf in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Einwilligung der K + S Sachverständige GmbH.

Stand: 03/2020