Regalinspektion nach DGUV Regel 108-007 und DIN EN 15635

Regalinspektion nach DGUV Regel 108-007 und DIN EN 15635 Arbeitsmittel damit auch Regale unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung und sind somit prüfpflichtig.

Der Gesetzgeber schreibt regelmäßige Inspektionen (höchstens 12 Monate) für den sichereren Betrieb von Regalanlagen vor. Diese müssen von einer befähigten Person inspiziert und geprüft werden.

Regalinspektion nach DGUV Regel 108-007 und DIN EN 15635 Die europäische Norm DIN EN 15635 legt den Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen / Regalen fest. Es werden Sichtkontrollen auf Deformation, Beschädigung und Fehlteile sowie ein Abgleich der Belastungsschilder mit der aufgebauten Regalanlage durchgeführt sowie Mängel und Schäden bewertet.

Die Inspektion wird systematisch durchgeführt, mittels Aufklebern dokumentiert und erfolgt bei laufendem Betrieb vom Boden aus.

Mängel und Schutzmaßnahmen werden in einem Ergebnisprotokoll für Sie dokumentiert.

Wir prüfen folgende Regale für Sie: Palettenregale, Einfahrregale, Kragarmregale, Mehrgeschossige Anlagen, Durchlaufregale und Fachbodenregale.