Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen
Nach §3 der Baustellenverordnung müssen Baustellen, bei denen die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf denen mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder bei denen Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet, der zuständigen Behörde durch eine Vorankündigung angezeigt werden. Die Aufgaben nach § 3 Abs. 2 und 3 kann vom Bauherrn auf einen SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitskoordinator) übertragen werden.
Wir bieten Ihnen dieses durch unsere Mitarbeiter mit der nötigen Fachkunde, Fortbildung und Zuverlässigkeit als externe Dienstleistung.
Der SiGeKo (Sicherheits-und Gesundheitskoordinator) soll für die Koordination aller Sicherheitsbelange in der Planungs- und Ausführungsphase der Baustelle sorgen.
Zu seinen Pflichten zählt u.a.:
- die Übermittlung der Vorankündigung, die Erstellung und Fortschreibung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen und die Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten.
- Aufzeigen von Möglichkeiten zur Vermeidung von Sicherheits- und Gesundheitsrisiken.
- Beraten bei der Planung der Baustelleneinrichtung.
- Gegebenenfalls Erstellen einer Baustellenordnung.
- Beraten bei der Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen Beraten bei der Terminplanung
- Koordinieren der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren Hinwirken auf die Einhaltung einer Baustellenordnung und eines Baustelleneinrichtungsplanes
- Berücksichtigung sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen
- Koordinieren der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz.