Betreiber von Trampolinanlagen und -parks sind auf Grundlage des §823 BGB dazu verpflichtet, die Anlagen und Geräte in einem sicheren Zustand zu halten und diese regelmäßig auf Ihre Funktionalität und sicherheitstechnischen Anforderungen zu überprüfen.
Grundlagen sind z.B. DIN EN ISO 23659, DIN EN 13219 oder auch die DIN EN 1176-1 etc. Der Gesetzgeber schreibt regelmäßige Inspektionen für den sicheren Betrieb vor.
Wir führen die Prüfung nach Installation sowie die umfassende Inspektion (jährlich) für Sie durch. Diese kann z.B. durch einen Sachverständigen oder Sachkundigen Prüfer durchgeführt werden.
Leistungen: Die Inspektion wird systematisch durchgeführt und mit Schutzmaßnahmen in einem Ergebnisprotokoll für Sie dokumentiert.
Prüfkriterien sind z. B.: