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Prüfung von Trampolinen und Trampolinanlagen

Betreiber von Trampolinanlagen und -parks sind auf Grundlage des §823 BGB dazu verpflichtet, die Anlagen und Geräte in einem sicheren Zustand zu halten und diese regelmäßig auf Ihre Funktionalität und sicherheitstechnischen Anforderungen zu überprüfen.

Grundlagen sind z.B. DIN EN ISO 23659, DIN EN 13219 oder auch die DIN EN 1176-1 etc. Der Gesetzgeber schreibt regelmäßige Inspektionen für den sicheren Betrieb vor.

Wir führen die Prüfung nach Installation sowie die umfassende Inspektion (jährlich) für Sie durch. Diese kann z.B. durch einen Sachverständigen oder Sachkundigen Prüfer durchgeführt werden.

Leistungen: Die Inspektion wird systematisch durchgeführt und mit Schutzmaßnahmen in einem Ergebnisprotokoll für Sie dokumentiert.

Prüfkriterien sind z. B.:

Überlassen Sie die Sicherheit Ihrer Trampolinanlagen und Trampolinparks nicht dem Zufall.

Sven Krafzik
Von der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer zu Hagen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Spielplatzgeräte sowie für Trampoline.