Immissionsschutzbeauftragter
Betreiber der im Anhang I der 5. Verordnung zum BImSchG bezeichneten genehmigungsbedürftigen Anlagen haben einen Immissionsschutzbeauftragten zu bestellen. Wir bieten Ihnen dieses durch unsere Mitarbeiter mit der nötigen Fachkunde, Fortbildung und Zuverlässigkeit als externe Dienstleistung.
Ihr Unternehmen wird durch regelmäßige Betriebsbegehungen und Schulungen auf nachfolgende relevante Punkte hingewiesen: