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Umweltbeauftragter

Immissionsschutzbeauftragter

Betreiber der im Anhang I der 5. Verordnung zum BImSchG bezeichneten genehmigungsbedürftigen Anlagen haben einen Immissionsschutzbeauftragten zu bestellen. Wir bieten Ihnen dieses durch unsere Mitarbeiter mit der nötigen Fachkunde, Fortbildung und Zuverlässigkeit als externe Dienstleistung.

Ihr Unternehmen wird durch regelmäßige Betriebsbegehungen und Schulungen auf nachfolgende relevante Punkte hingewiesen:

Abfallbeauftragter

Betreiber der im §2 der Abfallbeauftragtenverordnung bezeichneten genehmigungsbedürftigen Anlagen haben einen Abfallbeauftragten zu bestellen. Wir bieten Ihnen dieses durch unsere Mitarbeiter mit der nötigen Fachkunde, Fortbildung und Zuverlässigkeit als externe Dienstleistung und dokumentieren unsere Leistung im gesetzlich geforderten Jahresbericht.

Das Unternehmen wird durch regelmäßige Betriebsbegehungen und Schulungen auf nachfolgende relevante Punkte hingewiesen:

Gewässerschutzbeauftragter

Gewässerbenutzer, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen, haben unverzüglich einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz (Gewässerschutzbeauftragte) zu bestellen. Wir bieten Ihnen dieses durch unsere Mitarbeiter mit der nötigen Fachkunde, Fortbildung und Zuverlässigkeit als externe Dienstleistung und dokumentieren unsere Leistung im gesetzlich geforderten Jahresbericht.

Das Unternehmen wird durch regelmäßige Betriebsbegehungen und Schulungen auf nachfolgende relevante Punkte hingewiesen: